Eine Idee ist immer der Anfang für gelungene Projekte. Wir unterstützten Sie, Ihre Gedanken und Ideen zu realisierbaren Innovationsvorhaben zu entwickeln und passende Fördermöglichkeiten zur Umsetzung der Projekte einzusetzen. Deswegen starten Sie am Besten, indem Sie direkt mit uns Kontakt aufnehmen:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
08671 9289-051
Die Kategorie der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich laut der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Anlage 1 Artikel 2 aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen, oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft.
Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein kleines Unternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht übersteigt.
Ein Kleinstunternehmen wird laut AGVO als ein Unternehmen definiert, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz 2 Mio. Euro nicht überschreitet.
Diese Einteilung entspricht auch weitgehend der EU-Definition für KMUs. Je nach Förderprogramm kann jedoch eine unterschiedliche Definition von KMU Anwendung finden.
Je nach Förderprogramm gelten unterschiedliche Kriterien zur Bestimmung der Förderfähigkeit, die in den Richtlinien festgelegt sind. Neben dem Projektgegenstand und den klassischen Kriterien wie Größe, Umsatz oder auch der Standort, gibt es weitere Punkte zu beachten, beispielsweise ob eine ausreichende Anzahl an geeigneten Projektmitarbeitern vorhanden ist.
Die Potentialanalyse ist u.a. ein Bestandteil der go-Inno . Beratung, in der externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert werden. Die Potenzialanalyse kann folgende Beratungsschwerpunkte enthalten:
Das Realisierungskonzept kann auf einer vorhergegangenen Potentialanalyse aufbauen, oder unter Umständen auch als eigenständiges Projekt durchgeführt werden. Unsere Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen können vielfach durch Innovationsgutscheine gefödert werden.
Hier kann der Beratungsschwerpunkt auf folgenden Themen liegen:In der Regel dürfen Maßnahmen, die durch staatliche Mittel gefördert werden, erst beginnen, nachdem die Bewilligung der Förderung erfolgt ist. Zudem sehen die Förderkonditionen in den meisten Fällen vor, dass nur diejenigen Kosten förderfähig sind, die nach der Bewilligung entstehen. Wenn absehbar ist, dass die Bewilligung nicht rechtzeitig zum geplanten Maßnahmebeginn erfolgen kann, ist es bei einigen Förderprogrammen möglich, den vorzeitigen Maßnahmebeginn (d. h. vor dem Zeitpunkt der Bewilligung der Fördermittel) auf eigenes Risiko zu beantragen. In diesem Fall gilt der vorzeitige Beginn dementsprechend nicht als Ausschlusskriterium für die Förderung. In diesen Fällen ist es dann auch möglich, die ab diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten, d.h. ab der Erlaubnis des vorzeitigen Maßnahmenbeginns, über das zu einem späteren Zeitpunkt bewilligte Förderprogramm abzurechnen.
Laut der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beantragenden Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen oftmals bei der Antragstellung angegeben werden.
Grundlagenforschung bezeichnet experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem
Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeiten dienen.
Industrielle Forschung bezeichnet planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen. Hierzu zählen auch die Entwicklung von Teilen komplexer Systeme und unter Umständen auch der Bau von Prototypen in einer Laborumgebung oder in einer Umgebung mit simulierten Schnittstellen zu bestehenden Systemen wie auch von Pilotlinien, wenn dies für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist.
Experimentelle Entwicklung bezeichnet den Erwerb, die Kombination, die Gestaltung und die Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dazu zählen zum Beispiel auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen, Pilotprojekte sowie die Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld umfassen, wenn das Hauptziel dieser Maßnahmen darin besteht, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen weiter zu verbessern.
Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten einschließen, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre.
Die experimentelle Entwicklung umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten.
Passende Förderungen hierzu finden Sie hier.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sehr gut! Dann treten Sie doch gerne persönlich mit uns in Kontakt. So können wir direkt gemeinsam abschätzen, welche unserer Dienstleistungen für Sie in Frage kommen und wie wir Sie optimal unterstützen können. Vereinbaren Sie gerne einen Gesprächstermin, kontaktieren Sie uns per E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
STELZL Business Development GmbH
Rupertusstr. 12
84503 Altötting | Bayern
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
08671 92890-51
Datenschutz | Impressum | AGB