Zuschüsse für Investitionen zur Unterstützung der anstehenden Transformation
Projektvolumen:
bis zu 50.000.000 €
Fördersumme max.:
15.000.000 €
Fördersatz:
10 - 50 %
Antragsberechtigt:
Unternehmen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie
sowie Unternehmen mit bedeutenden Bezügen
zu dieser Industrie
Förderfähig sind:
Von:
I. Artikel 17 Investitionsbeihilfen für KMU
II. Artikel 38 Investitionsbeihilfen für Energieeffizienzmaßnahmen
III. Artikel 18 KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten
Für die Förderung auf beihilferechtlicher Grundlage der Kleinbeihilfen muss ein coronabedingter Umsatzrückgang von mindestens 15 % im April bis Juni 2020 gegenüber dem Vorjahr nachzuweisen werden.
50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 400.000 €
40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 1.200.000 €
30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 3.500.000 €
20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 9.000.000 €
STELZL Business Development GmbH
Rupertusstr. 12
84503 Altötting | Bayern
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