Forschungszulagengesetz


Beim Forschungszulagengesetz handelt es sich um ein eigenständiges, steuerliches Nebengesetz zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz. Hierbei sollen privatwirtschaftliche Forschung und Entwicklung gefördert werden. Förderfähige Vorhaben müssen in mindestens einem der Bereiche Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung erfolgen. Die Zulage kann von allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen beantragt werden, unabhängig von deren Größe.

  • Projektvolumen

    bsi zu 4.000.000 €

  • Fördersumme

    max. 1.000.000 €

  • Fördersatz

    25 %

  • Antragsberechtigt

    alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von deren Größe

  • Zweck der Förderung
    • Die neue Steuerförderung von Forschung und Entwicklung (FuE) setzt bei den Personalausgaben an und soll bei privatwirtschaftlicher Forschung und Entwicklung Anwendung finden