Beim Forschungszulagengesetz handelt es sich um ein eigenständiges, steuerliches Nebengesetz zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz. Hierbei sollen privatwirtschaftliche Forschung und Entwicklung gefördert werden. Förderfähige Vorhaben müssen in mindestens einem der Bereiche Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung erfolgen. Die Zulage kann von allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen beantragt werden, unabhängig von deren Größe.
bsi zu 4.000.000 €
max. 1.000.000 €
25 %
alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von deren Größe