"Damit Ideen zu Innovationen werden" – BMWi


Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.

Überblick ZIM-Einzelprojekt

Projektvolumen:
max. 550.000 €

Fördersumme:
bis zu 247.500 €

Fördersatz:
bis zu 45 %

Antragsberechtigt:
KMU < 500 MA

Was wird gefördert?

Gefördert werden FuE Einzelprojekte von KMU mit hohem Innovationsgehalt. Dies bedeutet, sie müssen auf:

SBD Icon neue Produkteneue / verbesserte Produkte
SBD Icon neue Verfahrenneue / verbesserte Verfahren
SBD Icon technische Dienstleistungtechnische Dienstleistungen

abzielen, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die sich am internationalen Stand der Technik orientieren und ihn übertreffen. Die Voraussetzungen der experimentellen Entwicklung müssen demnach mindestens erfüllt werden.

Welche ergänzenden Leistungen werden gefördert?

Innovative Projekte und Verfahren können nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn alle benötigten wissenschaftlichen, technischen und finanziellen Ressourcen vorhanden sind und effizient eingesetzt werden.

Außerdem müssen nach der Entwicklung die neuen Produkte und Verfahren erfolgreich am Markt ankommen. Maßnahmen, die einer entsprechenden Vorbereitung oder Verwertung des Projektes dienen, sind oft mit erheblichen Kosten verbunden und erfordern spezielles Know-how.

Deshalb können sowohl Leistungen zur Prüfung der Durchführbarkeit eines beabsichtigten FuE-Projekts, als auch Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der Markteinführung  ergänzend gefördert werden. 

Wer und wie wird gefördert?

Im ZIM EP werden insbesondere die

SBD Icon PersonalkostenPersonalkosten
SBD Icon Zuschlaegeweitere Zuschläge
SBD Icon Auftraege an Drittesowie Aufträge an Dritte

von KMU mit bis zu 500 Mitarbeitern in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gefördert.

Die maximale Fördersummen bei Einzelprojekte beträgt 247.500 € bei einem Projektvolumen von 550.000 €, dies entspricht einem Fördersatz von 45 %.

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