"Innovationsberatung – einfach und schnell" – BMWi


Mit den BMWi Innovationsgutscheinen werden in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks externe Beratungsleistungen (Innovationsmanagement) gefördert.
Ziel des Programms ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen zu erhöhen und damit einen wirkungsvollen Beitrag zum Erhalt und ggf. zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu leisten. Die Förderung soll Unternehmen helfen, das technische und wirtschaftliche Risiko, das mit Produkt und technischen Verfahrensinnovationen verbunden ist, zu mindern, die internen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung von Innovationsvorhaben im Unternehmen zu schaffen bzw. zu verbessern und bei Technologiekooperationen Transaktionskosten zu senken.

Überblick go-inno

Projektvolumen:
40.000 €

Fördersumme max.:
20.000 € pro Jahr

Fördersatz:
50 %

Antragsberechtigt:
KMU <100 MA

Zweck der Förderung:
Gefördert werden autorisierte Management- und Beratungsleistung zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen

Was wird gefördert?

Gefördert werden autorisierte Management- und Beratungsleistung zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen. Die Förderung erfolgt dabei auf zwei Leistungsstufen:

Leistungsstufe 1:
SBD Icon PotenzialanalysePotenzialanalyse

Leistungsstufe 2:

SBD Icon RealisierungskonzeptRealisierungskonzepts

Worin unterscheiden sich die Leistungsstufen ?

Die Leistungsstufen (LS) enthalten jeweils unterschiedliche Schwerpunkte in den Beratungsinhalten:

 

LS 1 Potenzialanalyse
  • Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt
  • Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens
  • Voraussichtlicher Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes
  • Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen
  • Abschätzung der Erfolgsaussichten.
LS 2 Realisierungskonzept
  • Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen
  • Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers
  • Erarbeitung des Realisierungskonzeptes
  • Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und ggf. externem Technologiegeber
  • Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens
  • Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften
  • Kreativworkshops
  • Aus- und Aufbau eines Innovationsmanagements 

 

 

 

 

 

Wer und wie wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weniger als 100 Mitarbeiter, einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanz von max. 20 Mio. €, und einen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

Benötigt wird eine Vorhabensbeschreibung je Innovationsvorhaben und ein autorisiertes externes Beratungsunternehmen.

So können bis zu 50 % der Ausgaben für externe Beratungsleistungen gefördert werden, maximal jedoch 20.000 € je Kalenderjahr, die auf maximal 5 Beratungsgutscheine aufgeteilt werden können.

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