Innovationsgutschein Bayern


Durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen unterstützt das Bayerische Staatsministerium die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Ziel ist es, kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern heranzuführen und somit ihre Innovationskraft zu stärken.
  • Projektvolumen
    • 30.000 € (Standard)
    • 80.000 € (Spezial)
  • Fördersumme
    • max. 18.000 € (Standard)
    • max. 40.000 € (Spezial)
  • Fördersatz
    • 40-60 % (Standard)
    • 50 % (Spezial)
  • Antragsberechtigt

    KMU < 50 MA

  • Zweck der Förderung
    • Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer innovativer  Produkte, Verfahren, Dienstleistungen (Standard)
    • Innovative Projekte mit höherem Finanzbedarf, die hochspezialisierte Begleitung benötigen (Spezial)