Innovationsgutschein Bayern
Durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen unterstützt das Bayerische Staatsministerium die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Ziel ist es, kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern heranzuführen und somit ihre Innovationskraft zu stärken.
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- 30.000 € (Standard)
- 80.000 € (Spezial)
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- max. 18.000 € (Standard)
- max. 40.000 € (Spezial)
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- 40-60 % (Standard)
- 50 % (Spezial)
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- Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer innovativer Produkte, Verfahren, Dienstleistungen (Standard)
- Innovative Projekte mit höherem Finanzbedarf, die hochspezialisierte Begleitung benötigen (Spezial)